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die Energiepreise bestimmen die Versorger !den Energieverbrauch bestimmen Sie !

Leistungen der Gebäude-Energieberatung

Eine Energieberatung erfolgt zugeschnitten für Ihr Gebäude. Diese kann Vor Ort in einem Gespräch erfolgen, als Bericht dokumentiert werden oder als Energiegutachten inclusive einer Berechnung und gleichzeitiger Auswertung der Energiebilanz Ihres Gebäudes erfolgen. Die Leistungen der Gebäude-Energieberatung beinhaltet folgende Möglichkeiten, welche Einzeln oder in Paketen beauftragt werden können:

Mit Ausnahme der "Energie Erstberatung" der "Dämmberatung für Ihr Haus" und dem verbrauchsorientiertem Energieausweis wird das Gebäude systematisch analysiert und die Energieströme anhand der ermittelten U-Werte und der Gebäudegeometrie rechnerisch ausgewertet. Die Daten werden aufgrund vorliegender Baupläne (Ansichten, Schnitte, Grundrisse, Baubeschreibung etc.) ermittelt. Da die Unterlagen nicht immer auf dem neusten Stand sind, kann optional bei einer Vor Ort Begehung die Übereinstimmung des Gebäudes mit den Bauplänen überprüft und angepasst werden. Verbesserungsvorschläge werden ausgesprochen und ausgearbeitet. Energieberatung für Stolberg, Eschweiler Jülich, Düren, Aachen und Umland.
1. Energie Erstberatung
2. Dämmberatung und Dämmstoffberatung
3. Energieausweis (Energiepass
4. KfW, Effizienzhaus Sanieren
5. KfW, Effizienzhaus Bauen
6. Energiedarfsausweise für den Bauantrag
7. Gebäude-Energiegutachten (von der Bafa anerkannt)
                          Eine qualifizierte unabhängige Enegieberatung ist nachhaltig
  • 1. Energie Erstberatung
  • Bei der Begehung ihres Gebäudes erkläre ich Ihnen vor Ort:
    - wo kann Energie gespart werden ?
    - welche Energiesparmaßnahmen lohnen sich ?
    - Tipps zum Heizen und Lüften

    Auf Wunsch alles zusammengefasst in einem Bericht, zugeschnitten für Ihr Gebäude.
  • 2. Dämmberatung und Dämmstoffberatung
  • Ich zeige Ihnen vor Ort sehr anschaulich, an Dämmstoffmustern, welche Dämmstoffe wo sinnvoll eingesetzt werden sollten.

    Inhalt der Dämmstoffberatung sind Hinweise:
    - zur Dämmung der Aussenwände (Aussendämmung und Innenwanddämmung) .
    - zur Dachdämmung und obersten Geschossdecke
    - zum Dämmen von Kellerräumen und zum Dämmen im Erdreich (Erdreichdämmung)
    - zu Kältebrücken (Wärmebrücken)
    - zu Fentern und Fenstereinbau
    - zur Problematik: Luftströmung und Dampfbremse bei der Innendämmung
    - zur Tauwasserbildung und Schimmelbildung an den Bauteilen
    - zu den physikalischen Werten Wärmeleitfähigkeit, WLG und U-Wert
    - zu Wärmedämmung der Heizungs u. Warmwasserrohre (Rohrdämmung)
    - zur Energieeinsparverordnung (EnEV)
    - die der verschiedenen Dämmstoffarten an Mustern gezeigt.

    Auf Wunsch alles zusammengefasst in einem Bericht, zugeschnitten für Ihr Gebäude.

    Optional biete ich an:
    - U-Wert Berechnungen und Dämmstärken gem. der EnEV
    - Tauwasserberechnung nach Glaser
  • 3. Energieausweis (Energiepass)
  • Unterschieden werden
    Energieausweis für Wohngebäude und NichtWohngebäude.
    Der Energieausweis gilt immer für das Gebäude als ganzes.
    Ein Energieausweis für z.B. eine Wohnung oder eine Teilnutzung (durch Anmietung, Eigentumswohnung) ist zwar möglich, aber für den offiziellen Energieausweis nicht gestattet.

    Energieausweis für
    Mischobjekte - (Wohnen und Nichtwohnen in ein und demselben Gebäude)
    Ein einziger Energieausweis für Mischobjekte ist möglich, wenn die Hauptnutzung 90 % die Nebennutzung max. 10 % beträgt.

    Es gibt 2 Arten von Energieausweisen:
    - Ausführliches Verfahren (Bedarfsausweis, unter Betrachtung der Gebäudedaten)
    - Sehr einfaches Verfahren (Verbrauchsausweis,
    unter Betrachtung des Heizveraltens der Personen (Nutzer))

    Wann darf ein Verbrauchsausweis und wann ein Bedarfsausweis erstellt werden ?
    Verbrauchsausweise für Gebäude dürfen nur ausgestellt werden:
    • für Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten
    • sowie Wohngebäude mit 1 bis 4 Wohneinheiten, für Gebäude ab dem Jahr 1977. !!
    • und für Wohngebäude die nachweislich durch Bauantrag wenigstens nach der Wärmeschutzverordung von 1977
    • energetisch nachgerüstet wurden.
    • Für alle Nichtwohngebäude
    Bedarfsausweise für Gebäude dürfen ausgestellt werden: Weitere Informationen über den Energieausweis finden Sie unter der Rubrik Energieausweis.
  • 4. KfW, CO2 Gebäudesanierungsprogramm - Effizient Sanieren
  •  

    Eine Förderung von Energiesparmaßnahmen für Wohngebäude mit Baujahr vor 1995 durch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Förderbank Effizient Sanieren ist Kreditvariante und als Zuschussvariante ohne Kredit möglich!

    Kreditvariante und Tilgungszuschuss

    Für die Durchführung von Einzelmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen wird nur noch ein zinsgünstiger Kredit im Programm Wohnraum modernisieren angeboten. Tilgungszuschüsse sind leider weggefallen.

    Für KfW Effizienzhäuser Sanieren wird ein zusätzlicher Tilgungszuschuss (Geldgeschenk für Sie) gewährt, wenn ein Energiestandard erreicht wird der genauso gut oder besser ist als der Standdard für Neubauten nach EnEV (Energieeinsparverordnung 2009).

    Derzeit werden folgende KfW Effizienzhäuser im Kreditprogramm gefördert:
    Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 115 führen, erhält der Eigentümer einen Tilgungszuschuss von 2,5 Prozent der Investitionskosten (maximal 1875 EUR pro Wohneinheit).
    Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 100 führen, erhält der Eigentümer einen Tilgungszuschuss von 5  Prozent der Investitionskosten (maximal 3750 EUR pro Wohneinheit).
    Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 85 führen, erhält der Eigentümer einen Tilgungszuschuss von  7,5 Prozent der Investitionskosten (maximal 5625 EUR pro Wohneinheit).
    Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 70 führen, erhält der Eigentümer einen Tilgungszuschuss von  10 Prozent der Investitionskosten (maximal 7500 EUR pro Wohneinheit).
    Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 55 führen, erhält der Eigentümer einen Tilgungszuschuss von  12,5 Prozent der Investitionskosten (maximal 9375 EUR pro Wohneinheit).
    Bei Antragstellung ist nachzuweisen, dass mit der geplanten Sanierung die Ereichung eines Energieeffizienzshauses erreicht wird. Diesen Nachweis darf ich als qualifizierter Energieberater der Bafa erbringen.

    Zuschussvariante (ohne Kredit)

    Für KfW Effizienzhäuser Sanieren wird ein zusätzlicher Zuschuss (Geldgeschenk für Sie) gewährt, wenn ein Energiestandard erreicht wird der genauso gut oder besser ist als der Standdard für Neubauten nach EnEV (Energieeinsparverordnung 2009).

    Derzeit werden folgende KfW Effizienzhäuser im Zuschussprogramm gefördert:

    Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 115 führen, erhält der Eigentümer einen Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent der Investitionskosten (maximal 5625 EUR pro Wohneinheit).
    Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 100 führen, erhält der Eigentümer einen Tilgungszuschuss von 10  Prozent der Investitionskosten (maximal 7500 EUR pro Wohneinheit).
    Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 85 führen, erhält der Eigentümer einen Tilgungszuschuss von  12,5 Prozent der Investitionskosten (maximal 9375 EUR pro Wohneinheit).
    Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 70 führen, erhält der Eigentümer einen Tilgungszuschuss von  15 Prozent der Investitionskosten (maximal 11250 EUR pro Wohneinheit).
    Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 55 führen, erhält der Eigentümer einen Tilgungszuschuss von  17,5 Prozent der Investitionskosten (maximal 13125 EUR pro Wohneinheit).

    Bei Antragstellung ist nachzuweisen, dass mit der geplanten Sanierung die Ereichung eines Energieeffizienzshauses erreicht wird. Diesen Nachweis darf ich als qualifizierter Energieberater der Bafa erbringen.
    Antragsberechtigt für die Zuschussvariante sind Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen.

     Wie bekomme ich den Zuschuss oder den Kredit ?
    Der Nachweis erfolgt in 2 Schritten:
    I. Energetische Berechnung mit Energiebedarfsnachweis für die KfW.
    II. Bestätigung sowie die Abnahme der ausgeführten Maßnahmen.
    Die Unterlagen werden je na
    ch Variante Kredit oder Zuschuss von Ihnen bei der Hausbank oder direkt bei der KfW eingereicht.

    zu I. Energetische Berechnung mit Energiebedarfsausweis für die KfW
    Für das Programm Effizient Sanieren ist eine Berechnung erforderlich die nachweisst, dass mit den Energiesparmaßnamen das geforderte energetische Niveau  erreicht wird. Die Ergebnisse werden in einem Energiebedarfsausweis gem. der Energieeinsparverordnung (EnEV) aufgeführt und im KfW Antragsformular eingetragen. Der KfW Energiebedarfsausweis ist nur für die wärmetechnische Beurteilung des Gebäudes gedacht und gilt nicht für den Bauantrag. Für den Bauantrag ist gesonderter Energiebedarfsausweis erforderlich, der auch die Tauwasserproblematik nach Glaser berücksichtigt !.

    zu II. Bestätigung sowie die Abnahme der ausgeführten Maßnahmen
    Nach der Fertigstellung der energetischen Sanierung wird eine Kontrolle der ausgeführten Maßnahmen von der KfW verlangt. Anhand der Rechnungen und Vor Ort Kontrolle werden die Daten überprüft und mit den tatsächlich ausgeführten Maßnahmen vor Ort verglichen.

    Übersicht der Kredit und Zuschussmöglichkeiten im Programm Kfw Effizient Sanieren

    Zuschussvariante Nr 430 Kreditvariante Nr. 151
    max. 75.000 EUR förderfähige Investitionskosten pro Wohneinheit beim KfW Effizienzhaus.
    max. 75.000 EUR förderfähige Investitionskosten pro Wohneinheit beim KfW Effizienzhaus.
    nur selbstgenutzte
    Ein- u. Zweifamilienhäuser
    Eigentumswohnungen, Wohnungseigentümergemeinschaften (natürliche Personen)
    selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise
    Wohngebäude - bis 31.12.1994 Wohngebäude, Wohn-,Alten-, und Pflegeheime - bis 31.12.1994

    Derzeitiger Zuschuss

    7,5% Zuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 115 (EnEV 2009), (maximal 5625 EUR pro Wohneinheit).

    10% Zuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 100 (EnEV 2009), (maximal 7500 EUR pro Wohneinheit).

    12,5% Zuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 85 (EnEV 2009), (maximal 9375 EUR pro Wohneinheit).

    15% Zuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 70 (EnEV 2009), (maximal 11250  EUR pro Wohneinheit).

    17,5% Zuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 55 (EnEV 2009), (maximal 13125  EUR pro Wohneinheit).


    Derzeitiger Tilgungszuschuss

    2,5% Tilgungszuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 115 (EnEV 2009), (maximal 1875 EUR pro Wohneinheit).

    5% Tilgungszuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 100 (EnEV 2009), (maximal 3750 EUR pro Wohneinheit).

    7,5% Tilgungszuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 85 (EnEV 2009), (maximal 5625 EUR pro Wohneinheit).

    10% Tilgungszuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 70 (EnEV 2009), (maximal 7500  EUR pro Wohneinheit).

    12,5% Tilgungszuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 55 (EnEV 2009), (maximal 9375  EUR pro Wohneinheit).




    Einzelmaßnahmen und freie Maßnahmenkombinationen

    Einzelmaßnahmen und freie Maßnahmenkombinationen

    kein Zuschuss mehr möglich nur noch im Programm Wohnraummodernisieren als Kredit

    Baubegleitungszuschuss (Sonderförderung Nr 431)
    50 % der Bauleitungskosten, max 2000 €, nur 1 - 2 WE

    Baubegleitungszuschuss (Sonderförderung Nr 431)

    50 % der Bauleitungskosten, max 2000 € nur 1 - 2 WE

     Die Angaben sind ohne Gewähr.


  • 5. KfW, CO2 Gebäudesanierungsprogramm - Effizient Bauen

  • Das Programm Effizient Bauen bietet günstige Kredite für Neu zu errichtene Gebäude an.
    Für Neubauten werden ab dem 1. Oktober 2009 Nachweise für die Erstellung eines KfW Effizienzhaus 85 (EnEV 2007) oder KfW Effizienzhaus 70 (EnEV 2009) erstellt.
    Es werden die Vorschläge die Sie wünschen ! bis zur Erreichung der Effizienzhäuser besprochen und ausgearbeitet.
    Besprochen werden die verschiedenen Arten der Heizsystheme, (Wärmepumpe, Pelletskessel, Brennwertkessel etc..), Dämmstoffe, der sommerliche Wärmeschutz, Fenster,
    thermische Solaranlagen zur Brauchwasser und Heizungsunterstützung.

    Wie erfolgt der Nachweis ?
    Sie übergeben dem Energieberater alle Zeichnungen des Gebäudes sowie Konstruktionsdaten der Bauteile und Bauelemente z.B. Fernster etc.
    Der Nachweis erfolgt in 2 Schritten:
    I. Energetische Berechnung als Energiebedarfsnachweissweis für die KfW.
    II. Bestätigung sowie die Abnahme der ausgeführten Maßnahmen.

    I. Energetische Berechnung mit Energiebedarfsausweis für die KfW
    Für das Programm Effizient Bauen ist eine Berechnung erforderlich die nachweisst, dass mit den Energiesparmaßnamen das geforderte energetische Niveau  erreicht wird. Die Ergebnisse werden von mir in einem Energiebedarfsausweis gem. der Energieeinsparverordnung (EnEV) aufgeführt und im KfW Antragsformular eingetragen. Der KfW Energiebedarfsausweis ist nur für die wärmetechnische Beurteilung des Gebäudes gedacht und gilt nicht für den Bauantrag. Für den Bauantrag ist gesonderter Energiebedarfsausweis erforderlich, der auch die Tauwasserproblematik nach Glaser berücksichtigt !.

    II. Bestätigung sowie die Abnahme der ausgeführten Maßnahmen
    Nach der Fertigstellung der energetischen Sanierung wird eine Kontrolle der ausgeführten Maßnahmen von der KfW verlangt. Anhand der Rechnungen werden die Daten überprüft und mit den tatsächlich ausgeführten Maßnahmen vor Ort verglichen. Diese Bestätigung ist zusammen mit dem Verwendungsnachweis bei der KfW einzureichen.
  • 6. Energiebedarfsausweise für den Bauantrag

  • Für die KfW Effizienzhäuser ist ein Energiebedarfsausweis erforderlich der nur die wärmetechnische Beurteilung beinhaltet. Für Neubauten, wesentlich geänderte ältere Gebäude, muss gem. EnEV ein besonderer Energiebedarfsausweis erstellt werden. Beim Energiebedarfsausweis zum Bauantrag erfolgt neben der U-Wert Berechnung der Bauteile ausserdem die Tauwasserkontrolle nach Glaser und der sommerliche Wärmeschutz berücksichtigt.
    7. Gebäude-Energiegutachten (Bafa bezuschusst)

    Dies ist eine sehr umfangreiche Energieberatung mit einem auf Ihr Gebäude zugeschnittenem ausführlichem Energiegutachten.
    Mit diesem Gutachten sind Sie ausserdem in der Lage alle wichtigen Fragen zum energiegerechten Sanieren mit den am Bau Beteiligten zu klären.

    Diese Beratung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), mit einem neuen Zuschuss für Wohngebäude  bis 2 WE 300 EUR und ab 3 WE mit 360 EUR unterstützt.

    Voraussetzung ist jedoch, dass die Baugenehmigung vor dem 31. Dezember 1994 und die Gebäudehülle nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen (nach 1994) zu mehr als 50 % verändert wurde. Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche muss zu Wohnzwecken ständig genutzt werden.

    Das ausführliche Energiegutachten lohnt sich für alle, die wissen möchten wo und wie hoch der Energieverlust des Gebäudes ist und welche konkreten Maßnahmen getroffen werden können um das Gebäude energetisch zu verändern. Denken Sie daran:
    Im ausführlichen Energiegutachten werden neben der Energieberatung die Einzelmaßnahmen der Bauteile wie:
    Maßnahmenkombinationen zur energetischen Verbesserung des Gebäudes ausgearbeitet und bewertet. Die Bewertung beinhaltet eine Kostenschätzung im Rahmen der Energieberatung, den CO2 Ausstoss und die daraus resultierenden Armortisationszeiten.


    Anmerkung Energiepass: Der Energieausweis kann mit der Energiesparberatungen der Bafa verknüpft werden. Der Energieausweis ist eine gesonderte Leistung und wird nicht finanziell gefördert. Ist aber preislich erheblich günstiger als ein separater Energiebedarfsausweis.

    Bitte Denken Sie daran:
    Lassen Sie sich vor dem Umbau beraten, eine Anerkennung bereits beauftragter, begonnener oder ausgeführter Maßnahmen ist für eine KfW Finanzierung, der Bafa und viele andere Förderungen nicht mehr möglich!

    Auszug der Leistung im ausführlichen Energiegutachten.

    Alle Angaben ohne Gewähr