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Eine
Förderung
von
Energiesparmaßnahmen für Wohngebäude mit Baujahr vor 1995
durch das
CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Förderbank Effizient
Sanieren ist Kreditvariante und
als
Zuschussvariante ohne Kredit möglich!
Kreditvariante
und
Tilgungszuschuss
Für die
Durchführung von Einzelmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen
wird nur noch ein zinsgünstiger Kredit im Programm Wohnraum
modernisieren angeboten. Tilgungszuschüsse sind leider weggefallen.
Für KfW Effizienzhäuser Sanieren wird
ein zusätzlicher Tilgungszuschuss (Geldgeschenk
für
Sie) gewährt, wenn ein
Energiestandard erreicht wird der genauso gut oder besser ist als der
Standdard für Neubauten nach EnEV (Energieeinsparverordnung 2009).
Derzeit werden folgende KfW Effizienzhäuser
im Kreditprogramm gefördert:
Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 115 führen,
erhält der
Eigentümer einen Tilgungszuschuss von 2,5 Prozent der
Investitionskosten
(maximal 1875 EUR pro Wohneinheit).
Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 100 führen,
erhält der
Eigentümer einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent der
Investitionskosten
(maximal 3750 EUR pro Wohneinheit).
Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 85 führen,
erhält der
Eigentümer einen Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent der
Investitionskosten
(maximal 5625 EUR pro Wohneinheit).
Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 70 führen,
erhält der
Eigentümer einen Tilgungszuschuss von 10 Prozent der
Investitionskosten
(maximal 7500 EUR pro Wohneinheit).
Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 55 führen,
erhält der
Eigentümer einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent der
Investitionskosten
(maximal 9375 EUR pro Wohneinheit).
Bei
Antragstellung ist nachzuweisen, dass mit der geplanten Sanierung
die
Ereichung
eines Energieeffizienzshauses erreicht wird. Diesen Nachweis darf ich
als qualifizierter Energieberater der Bafa erbringen.
Zuschussvariante (ohne Kredit)
Für KfW Effizienzhäuser Sanieren
wird
ein zusätzlicher Zuschuss
(Geldgeschenk für Sie) gewährt, wenn ein
Energiestandard erreicht wird der genauso gut oder besser ist als der
Standdard für Neubauten nach EnEV (Energieeinsparverordnung 2009).
Derzeit werden folgende KfW Effizienzhäuser im Zuschussprogramm
gefördert:
Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 115 führen,
erhält der
Eigentümer einen Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent der
Investitionskosten
(maximal 5625 EUR pro Wohneinheit).
Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 100 führen,
erhält der
Eigentümer einen Tilgungszuschuss von 10 Prozent der
Investitionskosten
(maximal 7500 EUR pro Wohneinheit).
Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 85 führen,
erhält der
Eigentümer einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent der
Investitionskosten
(maximal 9375 EUR pro Wohneinheit).
Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 70 führen,
erhält der
Eigentümer einen Tilgungszuschuss von 15 Prozent der
Investitionskosten
(maximal 11250 EUR pro Wohneinheit).
Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 55 führen,
erhält der
Eigentümer einen Tilgungszuschuss von 17,5 Prozent der
Investitionskosten
(maximal 13125 EUR pro Wohneinheit).
Bei
Antragstellung ist nachzuweisen, dass mit der geplanten Sanierung
die
Ereichung
eines Energieeffizienzshauses erreicht wird. Diesen Nachweis darf ich
als qualifizierter Energieberater der Bafa erbringen.
Antragsberechtigt für die Zuschussvariante sind Eigentümer von selbst
genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von
Eigentumswohnungen.
Wie bekomme
ich den Zuschuss oder den
Kredit ?
Der
Nachweis erfolgt in 2 Schritten:
I.
Energetische Berechnung
mit Energiebedarfsnachweis für die KfW.
II. Bestätigung sowie die Abnahme der
ausgeführten Maßnahmen.
Die Unterlagen werden je nach
Variante
Kredit
oder Zuschuss von Ihnen bei der Hausbank oder direkt
bei der KfW eingereicht.
zu I. Energetische Berechnung mit Energiebedarfsausweis für die KfW
Für das Programm Effizient Sanieren ist
eine
Berechnung erforderlich die nachweisst, dass mit den
Energiesparmaßnamen das geforderte energetische Niveau erreicht
wird. Die Ergebnisse werden in einem Energiebedarfsausweis gem.
der Energieeinsparverordnung (EnEV) aufgeführt und im KfW
Antragsformular eingetragen. Der KfW Energiebedarfsausweis ist nur für
die wärmetechnische Beurteilung des Gebäudes gedacht und gilt nicht für
den Bauantrag. Für den Bauantrag ist gesonderter Energiebedarfsausweis
erforderlich, der auch die Tauwasserproblematik nach Glaser
berücksichtigt !.
zu II. Bestätigung sowie die Abnahme der ausgeführten Maßnahmen
Nach der Fertigstellung der energetischen
Sanierung wird eine Kontrolle der ausgeführten Maßnahmen von der KfW
verlangt. Anhand der Rechnungen und Vor Ort Kontrolle werden die Daten
überprüft und mit den
tatsächlich ausgeführten Maßnahmen vor Ort verglichen.
| Zuschussvariante Nr 430 |
Kreditvariante
Nr.
151
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max.
75.000
EUR
förderfähige Investitionskosten pro Wohneinheit beim KfW
Effizienzhaus.
|
max.
75.000
EUR
förderfähige Investitionskosten pro Wohneinheit beim KfW
Effizienzhaus.
|
nur
selbstgenutzte
Ein- u. Zweifamilienhäuser
Eigentumswohnungen, Wohnungseigentümergemeinschaften (natürliche
Personen) |
selbstgenutzte
und
vermietete
Wohngebäude, Wohnungsunternehmen,
Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise |
| Wohngebäude
-
bis
31.12.1994 |
Wohngebäude,
Wohn-,Alten-,
und
Pflegeheime - bis 31.12.1994 |
Derzeitiger
Zuschuss
7,5% Zuschuss der
Finanzierungssumme
für
die Erreichung des KfW
Effizienzhaus 115 (EnEV 2009), (maximal 5625
EUR pro Wohneinheit).
10% Zuschuss der Finanzierungssumme
für die Erreichung des KfW
Effizienzhaus 100 (EnEV 2009), (maximal 7500
EUR pro Wohneinheit).
12,5% Zuschuss der Finanzierungssumme
für die Erreichung des KfW
Effizienzhaus 85 (EnEV 2009), (maximal 9375
EUR pro Wohneinheit).
15% Zuschuss der Finanzierungssumme
für die Erreichung des KfW
Effizienzhaus 70 (EnEV 2009), (maximal
11250 EUR pro Wohneinheit).
17,5% Zuschuss der Finanzierungssumme
für die Erreichung des KfW
Effizienzhaus 55 (EnEV 2009), (maximal
13125 EUR pro Wohneinheit).
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Derzeitiger Tilgungszuschuss
2,5% Tilgungszuschuss der
Finanzierungssumme
für
die Erreichung des KfW
Effizienzhaus 115 (EnEV 2009), (maximal 1875 EUR pro
Wohneinheit).
5% Tilgungszuschuss der
Finanzierungssumme
für
die Erreichung des KfW
Effizienzhaus 100 (EnEV 2009), (maximal 3750 EUR pro
Wohneinheit).
7,5% Tilgungszuschuss
der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW
Effizienzhaus 85 (EnEV 2009), (maximal 5625 EUR pro
Wohneinheit).
10% Tilgungszuschuss der
Finanzierungssumme
für
die Erreichung des KfW
Effizienzhaus 70 (EnEV 2009), (maximal 7500 EUR pro
Wohneinheit).
12,5% Tilgungszuschuss der
Finanzierungssumme
für
die Erreichung des KfW
Effizienzhaus 55 (EnEV 2009), (maximal 9375 EUR pro
Wohneinheit).
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Einzelmaßnahmen und freie Maßnahmenkombinationen |
Einzelmaßnahmen und freie Maßnahmenkombinationen
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| kein
Zuschuss
mehr möglich |
nur noch im Programm
Wohnraummodernisieren als Kredit
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Baubegleitungszuschuss (Sonderförderung Nr 431)
50 %
der Bauleitungskosten, max 2000 €, nur 1 - 2 WE
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Baubegleitungszuschuss (Sonderförderung Nr 431)
50 % der
Bauleitungskosten, max 2000 € nur 1 - 2 WE
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Die Angaben sind
ohne Gewähr.
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